Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

der Praxis für systemische Beratung – Coaching – Therapie, Michaela Leiber-Mestekemper, Heilpraktikerin (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG), systemische Organisationsberaterin, systemischer Master-Coach und zertifizierte tiergestützte Therapeutin als Therapie-/Pädagogik-Begleithundeteam, Fleischhauer Str. 9, 59555 Lippstadt

 

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Dipl. Päd. Michaela Leiber-Mestekemper, Heilpraktikerin (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG), systemische Organisationsberaterin, systemischer Master-Coach und zertifizierte tiergestützte Therapeutin als Therapie-/Pädagogik-Begleithundeteam (nachfolgend „Praxis“ genannt) - und der Klientin / dem Klienten, bzw. der Patientin / dem Patienten (nachfolgend „Klient“ genannt) als Behandlungsvertrag / Beratungsvertrag / Dienstleistungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Praxis, die Heilkunde/das Coaching/die Beratung, annimmt und sich an die Praxis zum Zwecke der Diagnose, der Psychotherapie, der Beratung, des Coachings bzw. der Supervision wendet.
  3. Die Praxis ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Praxis aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Praxis für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages

  1. Die Praxis erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, zum Coaching, zur Diagnose und Psychotherapie des Klienten anwendet. 
  2. Über die Beratungs-, Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Praxis über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Praxis befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten am besten entspricht.
  3. Grundlagen der Therapie- und Beratungsangebote ist die Arbeit nach einem humanistischen und systemischen Ansatz unter Einbeziehung von Elementen aus verschiedenen Therapieansätzen. Die eingesetzten Verfahren und Methoden sind zum Teil wissenschaftlich anerkannt und bewährt. Trotzdem kann von der Praxis kein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
  4. Es werden von der Praxis gegebenenfalls auch Methoden angewendet, die nicht uneingeschränkt anerkannt und auch nicht uneingeschränkt dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber der Praxis zu erklären. 
  5. Die Praxis darf keine Krankschreibungen vornehmen, auch nicht auf Krankenschein behandeln und keine Medikamente verordnen.

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

Der Klient verpflichtet sich während des Therapieprozesses zur aktiven Mitarbeit. Die Praxis ist berechtigt, die Behandlung/das Coaching/die Beratung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint. Für die Therapie gilt dieses insbesondere, wenn der Klient Behandlungs- bzw. Beratungsinhalte verneint, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose nicht wahrheitsgemäß und lückenlos erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

 

 § 4 Honorierung der Praxis

  1. Die Praxis hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen der Praxis und dem Klienten vereinbart sind, gelten die Sätze der Preisliste der Praxis. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
  2. Der Klient zahlt an die Praxis je Termin das anfallende Honorar in bar gegen den Erhalt einer Quittung, zzgl. angefallener Nebenleistungen (falls erforderlich). Die Praxis erstellt zum Ende der Behandlungsphase eine Gesamtrechnung über die geleisteten Honorare.
  3. Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Sitzungsterminen, die nicht zwei Werktage vorher abgesagt wurden, schuldet der Klient der Praxis ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars. Der Ausfallbetrag ist sofort fällig.

 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte  

  1. Klienten, die privat krankenversichert sind, werden hiermit darüber informiert, dass in dieser Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen besteht. Der Klient kümmert sich alleine und eigenverantwortlich um ein mögliches Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger (beispielsweise seiner privaten Krankenversicherung) und informiert sich über das jeweilige Genehmigungsverfahren.
  2. Eine Nichterstattung oder Teilerstattung durch einen Kostenträger (beispielsweise private Krankenversicherer) hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Heilpraktiker für Psychotherapieleistungen beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
  3. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung/des Coachings/der Beratung 

  1. Die Praxis behandelt die Klientendaten streng vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten.
  2. Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Praxis aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, dem Coaching, der Diagnose oder der Therapie persönliche Angriffe gegen die Praxis oder ihrer Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  3. Die Praxis führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte oder elektronische Klientendatei). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2 bleibt unberührt. Der Patient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.
  4. Sofern der Klient eine Behandlungs-/Beratungsakte verlangt, erstellt die Praxis diese kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte und elektronischen Patientendatei. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungs-/Beratungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

 

§ 7 Rechnungsstellung

Bei den Rechnungen, die der Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, können grundsätzlich zwei alternative Formen vereinbart werden:

  1. Die einfache Rechnungsausstellung (erfolgt gebührenfrei). Diese Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Aufbewahrung enthält Namen und Anschrift der Praxis, den Namen und Anschrift, sowie das Geburtsdatum des Klienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.
  2. Wünscht der Klient aus Beweis- oder Erstattungsgründen durch einen Kostenträger eine detaillierte Ausfertigung der Rechnung, so ist diese kostenpflichtig. Diese Rechnung enthält  die vollständige Diagnose, jede Einzelleistung (Therapiespezifizierung) mit der entsprechenden Ziffer des  GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) und jeden Einzelbetrag. Der Klient wird hiermit belehrt, dass diese Rechnungsform bereits den Bruch der Vertraulichkeit, Verschwiegenheitspflicht und des schriftlichen Auftrages des Patienten bedeutet und diesem grundsätzlich widerspricht.

 

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die psychotherapeutische Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.
 

 § 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

 

Stand 04.10.2016

 

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© Michaela Leiber-Mestekemper

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